Anläßlich der bevorstehenden Kommunalwahl hat die ENERGIEWENDE SARRLAND e.V Fragen an die Parteien im Saarland verschickt:
- Energie- und Klimabilanz: Sorgt Ihre Partei dafür, dass in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) eine jährliche Klimabilanz von unabhängigen Sachverständigen erstellt und veröffentlicht wird?
- CO2-Reduktion: Wie viel Prozent Treibhausgasemissionen möchte Ihre Partei bis 2030 in der LHS reduzieren? Bitte geben Sie hierzu das Bezugsjahr an. Mit welchen relevanten konkreten Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden?
- Wärmedämmung: Welchen Stellenwert haben Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand für Ihre Partei? Bitte teilen Sie mit, wieviel Einsparungen am Energieverbrauch städtischer Gebäude der LHS mit dieser Maßnahme bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen.
- Wärmeplanung: Bitte benennen Sie die Arten und den Anteil erneuerbarer Energien, der für die Versorgung des Fernwärmenetzes der LHS bis zum Jahr 2030 eingesetzt werden soll. Wie unterstützen und kontrollieren sie das Erreichen dieser Zielvorgaben?
- Photovoltaik:
Bitte benennen Sie den Zubau an Photovoltaikleistung in kWp auf städtischen Gebäuden und Freiflächen der LHS, den Ihre Partei bis zum Jahr 2030 erreichen will.
Die Antworten auf der Parteien, die zurückgeschrieben haben:
Bündnis 90/Die Grünen – LANDESHAUPTSTADT SAARBRÜCKEN:
1. Energie- und Klimabilanz: Sorgt Ihre Partei dafür, dass in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) eine jährliche Klimabilanz von unabhängigen Sachverständigen erstellt und veröffentlicht wird?
2. CO2-Reduktion: Wie viel Prozent Treibhausgasemissionen möchte Ihre Partei bis 2030 in der LHS reduzieren? Bitte geben Sie hierzu das Bezugsjahr an. Mit welchen relevanten konkreten Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden?
3. Wärmedämmung: Welchen Stellenwert haben Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand für Ihre Partei? Bitte teilen Sie mit, wieviel Einsparungen am Energieverbrauch städtischer Gebäude der LHS mit dieser Maßnahme bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen.
4. Wärmeplanung: Bitte benennen Sie die Arten und den Anteil erneuerbarer Energien, der für die Versorgung des Fernwärmenetzes der LHS bis zum Jahr 2030 eingesetzt werden soll. Wie unterstützen und kontrollieren sie das Erreichen dieser Zielvorgaben?
5. Photovoltaik: Bitte benennen Sie den Zubau an Photovoltaikleistung in kWp auf städtischen Gebäuden und Freiflächen der LHS, den Ihre Partei bis zum Jahr 2030 erreichen will.
FDP -Landeshauptstadt Saarbrücken
Für die FDP Saarbrücken ist Klima- und Umweltschutz sehr wichtig. Wir haben daher schon in dieser Legislaturperiode den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden gefordert. Bei Renovierungen von Gebäuden achten wir darauf, dass sie im Rahmen der Möglichkeiten auf dem aktuellen Stand der Technik bzgl. Wärmedämmung und Heizungssystemen ausgeführt werden. Durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Wärmeplanungen einen zentralen Stellenwert bekommen. Hier warten wir auf die Ergebnisse, um entsprechende weitere Planungen beschließen zu können. Da die Stadtwerke aber nicht den Beschlüssen im Stadtrat unterliegen, ist die Möglichkeit der Einflussnahme nur gering und indirekt über den Aufsichtsrat möglich.
SPD – Landeshauptstadt Saarbrücken
1. Energie- und Klimabilanz: Sorgt Ihre Partei dafür, dass in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) eine jährliche Klimabilanz von unabhängigen Sachverständigen erstellt und veröffentlicht wird?
Mit der Ausrufung des Klimanotstandes 2019 wurde sogleich die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes auf den Weg gebracht. Dies wurde im Sommer 2022 durch den Stadtrat verabschiedet und enthält verschiedenste Zielmarken und Maßnahmen, wenn auch leider stets unter einem Umsetzung- und Finanzierungsvorbehalt. Zu den erwähnten Maßnahmen gehört auch die Aufstellung einer regelmäßigen Energie- und THG-Bilanz. Das Energiedatenmonitoring erfolgt über das Programm „Ekomm“ und die Bilanzierung über „Ecospeed“.
Eine erste Bilanzierung ist für 2024 vorgesehen. Dabei soll der Zeitraum 2020 bis einschließlich 2023 jahresscharf bilanziert werden. Wir werden die Ergebnisse sehr genau unter die Lupe nehmen – nicht nur, um die Bemühungen und den Erfolg der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes bewerten zu können, sondern auch um die Validität dieser Bilanzierung einschätzen zu können. Bei der Fortschreibung der Energie- und Treibhausbilanz wird die Verwaltung durch einen externen Dienstleister unterstützt. Sollten Zweifel an der Unabhängigkeit aufkommen, werden wir uns gegebenenfalls um Nachbesserungen im Bereich de Monitoring & Controlling einsetzen.
2. CO2-Reduktion: Wie viel Prozent Treibhausgasemissionen möchte Ihre Partei bis 2030 in der LHS reduzieren? Bitte geben Sie hierzu das Bezugsjahr an. Mit welchen relevanten konkreten Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden?
In den beiden Projektionen, die mit Daten im Zuge der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes gefüttert wurden, geht die Stadt davon aus, dass sich mit Hilfe von Maßnahmen die THG-Emissionen bis 2050 um 91,9% senken lassen. Bis 2030 ließe sich im besten Falle die das Niveau um 32,2% senken. Bis 2045 soll Saarbrücken Klimaneutralität erreicht haben. Das setzt aber voraus, dass die im Konzept erwähnten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Seit dem Zeitpunkt der Erarbeitung des städtischen Klimaschutzkonzeptes gibt es darüber hinaus auch noch Bestrebungen der SPDLandesregierung für ein saarländisches Klimaschutzkonzept. Dies sieht vor, als wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Bundes die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen im Saarland bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 zu senken.
Diesen Zielen fühlen wir uns als SPD verpflichtet. Um das zu erreichen, ist die Landeshauptstadt gefordert, sowohl ihre eigenen, im Klimaschutzkonzept erwähnten Maßnahmen konsequent zu folgen, wie auch ihren Anteil an der Umsetzung der Landesziele zu leisten.
Bei den Maßnahmen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob die Landeshauptstadt bzw. die Fraktionen im Stadtrat unmittelbar Einfluss nehmen können und welchen Umsetzungshorizont die Maßnahmen haben. Dem gegenüber stehen Maßnahmen im privaten Bereich, auf die die Landeshauptstadt nur begrenzt Einfluss hat.
In den beiden Projektionen, die mit Daten im Zuge der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes gefüttert wurden, geht die Stadt davon aus, dass sich mit Hilfe von Maßnahmen die THG-Emissionen bis 2050 um 91,9% senken lassen. Bis 2030 ließe sich im besten Falle die das Niveau um 32,2% senken. Bis 2045 soll Saarbrücken Klimaneutralität erreicht haben. Das setzt aber voraus, dass die im Konzept erwähnten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Seit dem Zeitpunkt der Erarbeitung des städtischen Klimaschutzkonzeptes gibt es darüber hinaus auch noch Bestrebungen der SPDLandesregierung für ein saarländisches Klimaschutzkonzept. Dies sieht vor, als wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Bundes die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen im Saarland bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 zu senken.
Diesen Zielen fühlen wir uns als SPD verpflichtet. Um das zu erreichen, ist die Landeshauptstadt gefordert, sowohl ihre eigenen, im Klimaschutzkonzept erwähnten Maßnahmen konsequent zu folgen, wie auch ihren Anteil an der Umsetzung der Landesziele zu leisten.
Bei den Maßnahmen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob die Landeshauptstadt bzw. die Fraktionen im Stadtrat unmittelbar Einfluss nehmen können und welchen Umsetzungshorizont die Maßnahmen haben. Dem gegenüber stehen Maßnahmen im privaten Bereich, auf die die Landeshauptstadt nur begrenzt Einfluss hat.
Folgende Maßnahmen sehen wir als grundlegend an:
- Modernisierung der Straßenbeleuchtung
- Austausch der Leuchtmittel, Einbau von LED-Leuchten
- Einsatz intelligenter Steuerungstechniken, unter anderem mit der Integration ins LoRaWAN
- Bedarfsorientierte Beleuchtung (Bewegungssteuerung u.ä.)
- Umstellung des städtischen Fuhrparks (und des Fuhrparks der Eigenbetriebe und Konzerne) auf E-Fahrzeuge
- Beschleunigter Ausbau von Photovoltaik
- Auf Dächern eigener Liegenschaften (Schulen, Bürogebäude, Festhallen, etc.)
- Aktive Unterstützung von Energiegenossenschaften, Schaffung eines Beratungsangebotes für Private zusammen mit der Wirtschaftsförderung)
- Konsequente Weiterentwicklung einer strategischen, kommunalen Wärmeplanung
- Ausbau der Fernwärme
- Nutzung von Prozess- und Abwärme
- Biomasse, Geothermie sowie die Wärme von Flusswasser und Abwasser bergen darüber hinaus als regenerative Energiequellen viel Potential, das es an geeigneten Stellen noch besser zu heben gilt
Die SPD-Landesregierung hat mit dem Transformationsfonds einen historischen Schritt getan, um das Saarland fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Um dem Strukturwandel auch in unserer Stadt proaktiv zu begegnen, üben wir einen engen Schulterschluss mit allen Beteiligten. Wir richten einen “Runden Tisch Strukturwandel” ein, an dem alle Akteur:innen von der Stadt und ihren Gesellschaften über die großen industriellen Arbeitgeber:innen bis zu den Gewerkschaften sowie weitere Akteure der Zivilgesellschaft gemeinsam daran arbeiten, unsere Stadt zukunftsfest zu machen und als attraktiven Standort zu erhalten.
3. Wärmedämmung: Welchen Stellenwert haben Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand für Ihre Partei? Bitte teilen Sie mit, wieviel Einsparungen am Energieverbrauch städtischer Gebäude der LHS mit dieser Maßnahme bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen.
Im privaten Bereich streben wir eine deutliche Erhöhung der Sanierungsraten an und verweisen dabei auf bestehende sowie zukünftige Förderkulissen. Bestandssanierungen, aber auch durch den Ausbau der Fernwärme aus erneuerbaren Energien helfen dabei, den Energieverbrauch von einzelnen Gebäudeeinheiten entschieden zu senken.
Selbstverständlich liegt es in der Verantwortung der Stadt, eigene Gebäude nach modernen Standards zu dämmen und zu modernisieren. Das wird zwar in historischen Gebäuden wie dem St. Johanner Rathaus schwieriger, aber vor allem an Kitas, Grundschulen, Festhallen und Bürogebäuden sollte dies mittelfristig umgesetzt werden. Es versteht sich von selbst, dass bei Neubauten schon im Vornherein entsprechende Standards mitgeplant werden müssen.
4. Wärmeplanung: Bitte benennen Sie die Arten und den Anteil erneuerbarer Energien, der für die Versorgung des Fernwärmenetzes der LHS bis zum Jahr 2030 eingesetzt werden soll. Wie unterstützen und kontrollieren sie das Erreichen dieser Zielvorgaben?
Der Neu- und Ausbau der Wärmenetze wird in Saarbrücken durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert. Damit verbunden sind klare Richtlinien und Kriterien, die durch die LHS zu erfüllen sind. Die Unterstützung und die Kontrolle dieser Zielvorgaben obliegt dem Aufsichtsrat des hiesigen Energieerzeugers ESLL. Leider ist die ESLL mehrheitlich nicht kommunal, sodass der Einfluss der Mandatsträger*innen hier nur gering ist. Es ist jedoch das Ziel der SPD, die Rekommunalisierung in diesem Bereich voranzutreiben, um zukünftig mehr Einfluss im Sinne der Energie- und Wärmewende und damit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu gewinnen.
Die Arten und der jeweilige Anteil der erneuerbaren Energien bemessen sich ganz individuell. Für Saarbrücken sehen wir, wie oben schon beschrieben, Prozess- und Abwärme aus Industrie und Abwasser (etwa bei Kläranlagen), Solarthermie und Flusswasserpumpen als Hauptenergieträger. Im Zuge des Ausbaus und der besseren Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff sollen restliche Mengen über diesen Energieträger bereitgestellt werden.
Geothermie bzw. Tiefen-Geothermie-Bohrungen stehen wir grundsätzlich offen gegenüber, sofern sich in der Stadt relevante aber vor allem risikoarme Flächen ausfindig machen lassen.
5. Photovoltaik:Bitte benennen Sie den Zubau an Photovoltaikleistung in kWp auf städtischen Gebäuden und Freiflächen der LHS, den Ihre Partei bis zum Jahr 2030 erreichen will.
Der Stadtrat hat 2022 ein 7-Punkte-Aktionsprogramm für die Förderung und den Ausbau von Solarenergie-Nutzung beschlossen. Zu diesen Punkten gehört neben der standardmäßigen Realisierung von PV-Anlagen bei städtischen Neubauten und Dachsanierungen, der nachträglichen Realisierung von PV-Anlagen auf städtischen Bestandsgebäuden auch der Scan städtischer Freiflächen nach möglichen PV-Freiflächenpotential.
Wir sehen es als grundlegend wichtig an, dass die Stadt neben Vorgaben zur Nutzung und Installation von PV-Anlagen bei privaten Bau-Vorhaben auch selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Leider widersprechen sich die Aussagen der Nachhaltigkeitsdezernentin über den aktuellen Stand des Ausbaus mit den Zahlen, die im 7-Punkte-Aktionsprogramm aufgeführt werden. Unabhängig davon fordern wir bereits seit längerer Zeit, dass alle Bestandsgebäude in städtischem Eigentum auf ihre PV-Tauglichkeit geprüft werden und eine konkrete Strategie zur Nachrüstung vorgelegt wird. Diese wurde uns bis heute nicht vorgelegt. Daraus resultierend fehlt uns eine Zahlenbasis, die uns eine seriöse Prognose ermöglicht.